Stornokostenversicherung
Die Stornokosten-Versicherung ist der günstigste Versicherungsschutz, wenn du nur einen Flug bei STA Travel gebucht hast. Sie ersetzt dir die vertraglich geschuldeten Stornokosten deines Flugtickets, wenn du aus einem versicherten Grund vor Abreise stornierst. Auch die STA Travel Entgelte sind versichert, wenn sie bei der Prämienberechnung berücksichtigt werden.
| Stornokosten bis EUR | Preis p.P. (kein Selbstbehalt) |
|---|---|
| EUR 250,- | EUR 15,- |
| EUR 500,- | EUR 24,- |
| EUR 750,- | EUR 31,- |
| EUR 1.000,- | EUR 36,- |
| EUR 1.250,- | EUR 41,- |
| EUR 1.500,- | EUR 45,- |
| bis EUR 10.000,- | 4% von den Stornokosten |
Hinweis: Die Stornokostenversicherung ist nur buchbar, wenn der Flug bei STA Travel gebucht wurde.
| Versicherungsbedingungen als PDF downloaden Produktinformationsblatt downloaden |
Wichtige Hinweise
Versicherungsabschluss:
- Die Reiserücktrittsversicherung sollte sofort bei Buchung, jedoch spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
- Der Versicherungsschutz beginnt erst mit Abschluss der Police. Alle eventuell schon vorher entstandenen Rücktrittsgründe (Erkrankungen, Todesfälle in der Familie etc.) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn sie vor Buchung der Police eingetreten sind. Wir empfehlen Dir daher die Reiserücktrittsversicherung direkt bei Buchung abzuschließen.
- Dir stehen die vollständigen Bedingungen auch in Englisch zur Verfügung. Auf Wunsch kannst Du zusätzlich eine formelle Kurzbestätigung in Englisch erhalten, die zur Vorlage bei Universitäten oder anderen Institutionen geeignet ist.
Leistungen der Stornokosten-Versicherung
Fällt für die Stornierung Deines Flugtickets eine Stornogebühr an, wird diese übernommen bei:
- Unfall, unerwartet schwere Erkrankung, Tod
- Jobverlust, Jobwechsel, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Wiederholungsprüfung innerhalb der versicherten Reisezeit
- Absage eines Studien- oder Praktikumsplatzes im Ausland durch die durchführende Organisation, wenn dieser Platz vor Abschluss der Versicherung schriftlich oder terminiert zugesagt war.
- Erstmalige Arbeitsaufnahme innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Schul-/ Studienausbildung, wenn
- das Arbeitsverhältnis eine unbefristete Vollbeschäftigung ist,
- die Buchung der versicherten Reiseleistungen vor Abschluss des Arbeitsvertrages erfolgte und
- die versicherten Reiseleistungen in die Probezeit (max. 6 Monate) fallen
- kein Selbstbehalt!

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