Reiserücktrittsversicherung
(Preise gelten für alle Reisen/Mietobjekte/Wohnmobile/Hausboote/Fährpassagen.)
Wichtige Hinweise
Versicherungsabschluss:
- Die Reiserücktrittsversicherung sollte sofort bei Buchung, jedoch spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
- Der Versicherungsschutz beginnt erst mit Abschluss der Police. Alle eventuell schon vorher entstandenen Rücktrittsgründe (Erkrankungen, Todesfälle in der Familie etc.) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn sie vor Buchung der Police eingetreten sind. Wir empfehlen dir daher die Reiserücktrittsversicherung direkt bei Buchung abzuschließen.
- Dir stehen die vollständigen Bedingungen auch in Englisch zur Verfügung. Auf Wunsch kannst du zusätzlich eine formelle Kurzbestätigung in Englisch erhalten, die zur Vorlage bei Universitäten oder anderen Institutionen geeignet ist.
Leistungen Reiserücktrittsversicherung:
Wenn du aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktrittst oder eine Reise verspätet antrittst, ersetzen wir dir die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
- Jobverlust, Jobwechsel, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Kurzarbeit
- Wiederholungsprüfung innerhalb der versicherten Reisezeit
- Absage eines Studien- oder Praktikumsplatzes im Ausland durch die durchführende Organisation, wenn dieser Platz vor Abschluss der Versicherung schriftlich und terminiert zugesagt war
- Erstmalige Arbeitsaufnahme innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Schul-/ Studienausbildung, wenn
- das Arbeitsverhältnis eine Vollbeschäftigung mit mindestens 1-jährigem Arbeitsvertrag ist,
- die Buchung der versicherten Reiseleistungen vor Abschluss des Arbeitsvertrages erfolgte und
- die versicherten Reiseleistungen in die Probezeit (max. 6 Monate) fallen
- kein Selbstbehalt!
Leistungen Reiserücktrittsversicherung inklusive Urlaubsgarantie:
Die Urlaubsgarantie ist eine Reiseabbruch-Versicherung, die die zusätzlichen Rückreise-Mehrkosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise erstattet. Außerdem werden die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen anteilig erstattet. Zusätzlich zu den von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckten Fällen werden folgende Reiseabbruchgründe versichert:
- Unfall, unerwartet schwere Erkrankung, Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Bruch von Prothesen
- kein Selbstbehalt!
