Reisekrankenversicherung
Testsieger bei Stiftung WarentestStiftung Warentest bestätigt die ausgezeichnete Qualität der STA Travel Reisekrankenversicherung (Ausgabe 08/2010). Die STA Travel Reisekrankenversicherung ist sowohl für Kurzreisen als auch für Reisen von einer Länge bis zu 60 Monaten konzipiert und ist auch für Work & Travel, Auslandspraktikum- oder studium sowie Sprachreisen geeignet.
Auslandsreisekrankenversicherung ohne Selbstbehalt!
Die STA Travel Reisekrankenversicherung bietet dir für deine Reisen, insbesondere für Arbeiten, Work & Holiday, Auslandspraktikum- oder studium sowie Sprachaufenthalte einen optimalen Versicherungsschutz.
- Alle Sportarten (außer Profisport) sind mitversichert
- Für Unterbrechungen der Reise für kurze Zeit (also Fortsetzung der Reise durch Rückkehr an den Aufenthaltsort im Ausland nach Ende der Unterbrechung) bieten wir einen befristeten Versicherungsschutz für das Heimatland an. Die Details hierzu findest du in der Leistungsbeschreibung zur Reise-Krankenversicherung.
Übernommen werden alle durch ärztlich verordnete Maßnahmen entstandenen Kosten für:
- ambulante Heilbehandlung und stationäre Krankenhausaufenthalte
- Krankentransporte, Medikamente, medizinische Hilfsmittel (z.B. Krücken)
- medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen (auch Frühgeburt)
- medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland
- ambulante Erstbehandung psychiatrischer / psychoanalytischer Erkrankungen und Rückholung ins Heimatland (nur in der Prämie mit USA / Kanada enthalten)
Bitte versichere immer die gesamte Reisezeit (Hin- und Rückreisetage eingeschlossen).
Reisegebiet ohne USA / Kanada
Bei mindestens 12 Monaten insgesamt versicherter Zeit sind max. 14 Tage Aufenthalt in USA & Kanada eingeschlossen
Reisegebiet mit USA / Kanada
| Beachte: Der 1. Prämienmonat beginnt mit dem Tag des Versicherungsbeginns und endet von da an gerechnet 1 Monat später (z.B. 15.10. - 14.11.). Für die Prämienstufe maßgeblich ist das Alter am Abreisetag. |
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Versicherungsbedingungen für die Reisekrankenversicherung als PDF downloaden Produktinformationsblatt für die Reisekrankenversicherung downloaden |
* Als Familie gelten max. zwei Erwachsene und mindestens ein minderjähriges Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) – insgesamt bis zu fünf Personen. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie in der Ausbildung sind.
Wichtige Hinweise
Versicherungsabschluss
- Die Versicherung kann jederzeit bis zur Abreise abgeschlossen werden
- Entscheidend für die Altersgrenze ist das Alter am Tag der Abreise
- Es muss die gesamte Reisedauer, entsprechend den Flug/Reisedaten, versichert werden. Bei einer Teilversicherung besteht kein Versicherungsschutz
- Die Versicherungen können auch für Personen mit ausländischem Wohnsitz abgeschlossen werden.
- Eingeschlossen sind 3 Wochen Versicherungsschutz im Heimatland pro 6 Monate versicherte Zeit, wenn die Reise unterbrochen wird und sofern die versicherte Zeit länger als 6 Monate ist
Verlängerung/ Verkürzung deiner Versicherungspolice
- Dein STA Travel Shop oder unser Online-Service Center verlängert die Versicherungspolice auch während deiner Reise. Allerdings ist die Verlängerung nur vor Ablauf der aktuellen Police möglich und bedarf der Zustimmung des Versicherers. Wir empfehlen daher deine maximale Reisedauer zu versichern, denn bei vorzeitiger Rückreise werden komplett ungenutzte Monate erstattet.
- Kehrst du früher als geplant nach Deutschland zurück, werden dir die nicht genutzten Prämienmonate zurück erstattet!
- Für diesen Service berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,-.
Reisekrankenversicherung
Erstattung der Kosten für:
- medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland einschließlich ärztlich verordneter Medikamente
- Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Heimatland
- erstmalige ambulante Behandlung von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen durch einen Facharzt sowie Erstattung zusätzlich entstehender Rückreise-Mehrkosten bei Notwendigkeit stationärer Behandlung (nur in der Reisekrankenversicherung "mit USA/Kanada" enthalten)
- kein Selbstbehalt!
Hinweis: Wenn du die Arztkosten bei stationärer Behandlung vor Ort nicht vorstrecken kannst, wende dich an den Notruf-Service, um eine direkte Abrechnung mit der Versicherungsgesellschaft zu besprechen.
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