Fragen & Antworten
zum Thema Versicherungen
1. Ich habe eine Europäische Krankenkassenkarte. Bin ich damit für Reisen in Europa ausreichend abgesichert?
Kommst du aus Deutschland, lautet die Antwort zunächst einmal: Ja. Eine European Health Card gilt für Europa und Mittelmeeranrainerstaaten, wie zum Beispiel Tunesien. Allerdings auch mit Einschränkungen und kleinen Haken. Die Krankenkassen dürfen beispielsweise keine Krankenrücktransporte übernehmen. Das heißt: Erkrankst du im Ausland, musst du dich vor Ort im Krankenhaus behandeln lassen, bis du selbstständig und normal zurückreisen kannst. Außerdem übernehmen die Krankenkassen die Kosten nur nach den Kostenordnungen deines Heimatlandes (in Deutschland etwa der GoÄ, Gebührenordnung für Ärzte). So bekommst du oft nur 1/3 der Kosten von der Krankenkasse gezahlt und musst den Rest übernehmen.
2. Worauf muss ich achten, wenn ich in die USA oder nach Kanada reise?
Die Kosten für medizinische Notfälle sind in den USA und Kanada wesentlich höher als im Rest der Welt. Deshalb sollte deine Reise-Krankenversicherung auf jeden Fall eine Deckungssumme von mindestens 1 Mio. € aufweisen. Klingt viel, meinst du? Alleine ein Krankenrücktransport aus den USA oder aus Kanada kann schnell mal 120.000 € kosten. Die Reise-Krankenversicherung übernimmt stationäre und ambulante Behandlungen sowie den Krankenrücktransport zu 100%. Und natürlich gibt es unsere Reise-Krankenversicherung mit oder ohne USA und Kanada Option – so können wir den Preis für dich senken, wenn du gar nicht nach Nordamerika reisen möchtest.
Umsteigen ist übrigens kein Problem: Wenn du via USA oder Kanada weiterreist, ist Umsteigen inkl. Übernachtung auch in der Versicherungsvariante ohne USA und Kanada inklusive. Und wer eine Reise-Krankenversicherung von mindestens sechs Monaten abschließt, hat sogar einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen abgedeckt.
3. Ha! Meine Kreditkarte kann alles. Sogar eine Krankenversicherung ist mit drin! Reicht das nicht?
Das klingt leider oft besser, als es in Wirklichkeit ist. Bei solchen Zusatzleistungen der Kreditkartenanbieter ist es in der Regel so, dass die Versicherung nur stark eingeschränkte Leistungen bietet. Das kann im Ernstfall teuer werden. Deshalb solltest du unbedingt vor Reiseantritt abklären, ob zum Beispiel medizinisch sinnvolle Krankenrücktransporte enthalten sind – sowohl was die Organisation, als auch Kosten angeht. Und auch, ob mitreisende Personen versichert sind und Risikopersonen den Versicherungsfall auslösen können. Wichtig ist zu wissen, ob es finanzielle oder zeitliche Haftungsgrenzen gibt und wenn ja, wie hoch sie sind. Auch einen möglichen Selbstbehalt und ob er sich auf die Stornokosten oder den Reisepreis bezieht, gilt es abzuklären. Außerdem sehr wichtig: Gibt es eine Einschränkung in Bezug auf Reiseziel, Reisepreis und Alter? Und zu guter Letzt frag’ nach, ob es die aktive Hilfe einer 24-Stunden-Notruf-Zentrale gibt!
4. Warum ist eine Versicherung für Langzeitreisen teurer, als eine Reiseversicherung für eine „normale“ kurze Reise?
Die beiden Versicherungen sind nur schwer miteinander zu vergleichen – während eine „normale“ Reiseversicherung auf eine Dauer von ein paar Wochen ausgelegt ist, werden bei einer Langzeitversicherung ganz andere Leistungen wichtig. Zum Beispiel Arbeitseinsätze oder Schwangerschaft. Auch die Versicherungssummen für einzelne Leistungen sind bei der STA Reise-Krankenversicherung höher als bei „normalen“ Reiseversicherungen. Zudem richtet sich die Prämie ja nicht nach dem Reisepreis, sondern nach der Dauer deiner Reise.
5. Also auf meiner Liste stehen Bungee-Jumping, Raften, Fallschirmspringen und Känguru-Boxen. Versichert ihr mich trotzdem? Beziehungsweise: ist das abgedeckt?
Wir sagen es mal so: Ab dafür! Wir versichern alle Sportarten – auch die, die besonders viel Spaß machen und die Extremen. Ausgenommen: Profisport und Wettkämpfe. Aber ansonsten wünschen wir Hals- und Beinbruch!
6. Ich habe eine Vorerkrankung bzw. eine chronische Krankheit und daher sind auch unterwegs regelmäßige Untersuchungen notwendig. Ist das abgedeckt?
Die Antwort lautet kurz und bündig: Nein. Alle Heilbehandlungen und ärztlichen Maßnahmen, deren Notwendigkeit schon bei Abschluss der Versicherung oder Antritt der Reise absehbar waren, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
7. Ich bin auf großer Tour und habe meine Krankenversicherung zu Hause gekündigt. Jetzt bin ich unterwegs krank geworden, muss vorzeitig nach Hause und sofort behandelt werden. Was nun?
Eine Reise-Krankenversicherung endet mit der Rückkehr ins Heimatland. Deshalb ist es wichtig, dass du direkt nach der Ankunft wieder versicherst bist. Ganz egal, ob du früher oder wie geplant zurückkehrst. Außerdem gibt es in Deutschland grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht. Für gesetzlich Versicherte bedeutet das: Regle den Wiederbeginn deines Versicherungsschutzes am besten schon vor deiner Abreise mit dem gesetzlichen Versicherer. So stellst du sicher, dass der Versicherungsschutz sofort ab dem Tag deiner Rückkehr wieder besteht.
In der Regel besteht die Möglichkeit, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen – das heißt, deine Krankenversicherung wird für den Zeitraum deiner Reise nicht gekündigt, sondern ruhen gelassen. Auch hier gibt dir dein Versicherer Auskunft.
Also: Kümmere dich unbedingt vor deiner Abreise darum, dass deine Krankenversicherung direkt nach deiner Rückkehr wiederbeginnt, denn deine Auslandsreise-Krankenversicherung endet in jedem Fall unmittelbar mit deiner Rückkehr nach Hause.
Weiterführende Links und Informationen
Informationen zur Krankenversicherungspflicht in Deutschland und entsprechende Formulierungen und Aussagen aus § 193 VVG (insbesondere aus den Absätzen 3 bis 5) findest du zum Beispiel hier
Außerdem lesenswert sind folgende Texte:
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung.html
- https://www.verbraucherzentrale.de/Rueckkehr-in-die-Krankenversicherung-2
- https://www.deutsche-im-ausland.org/absicherung-und-finanzen/sozialversicherung-im-ausland/krankenversicherung.html
8. Ich bin unterwegs krank geworden. Und zwar so sehr, dass ich mich im Ausland erst auskurieren muss. Allerdings läuft meine Auslandskrankenversicherung ab, bevor ich zurück nach Hause kann. Wie lange bleibt mein Versicherungsschutz in diesem Fall bestehen?
Achte beim Abschluss einer Reise-Krankenversicherung darauf, ob es eine so genannte Nachhaftung gibt. Leider ist das nicht bei allen Versicherungsgesellschaften der Fall und oft ist der versicherte Zeitraum recht kurz bemessen.
STA Travel Reiseversicherungen übernehmen die Kosten für eine Heilbehandlung auch über das Ende der versicherten Reise hinaus, wenn du während des Versicherungszeitraums erkrankst. Dann übernehmen wir die Kosten einer Heilbehandlung bis zu dem Tag, an dem du transportfähig bist und nach Hause zurückkehren kannst.
9. Was ist eigentlich mit Vorsorgeuntersuchung? Greift die Versicherung hier auch oder wirklich nur im Notfall?
Wenn du auf große Reise gehst, solltest du dich vorher unbedingt mit den gängigen Vorsorgeuntersuchungen ordentlich durchchecken lassen. Schon alleine, um zu wissen, dass du auch fit für dein Abenteuer bist. Aber auch, weil deine Versicherung auf Reisen nur die Kosten für akute Krankheiten und Notfälle übernimmt. Einzige Ausnahme für deutsche Reisende, die eine Reise-Krankenversicherung mit einer Dauer von mehr als 4 Monaten abgeschlossen haben: bei einer Schwangerschaft werden Untersuchungen und/oder Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, bei einer Fehlgeburt sowie für eine Entbindung vor Vollendung der 36. Schwangerschaftswoche übernommen. Ist die Schwangerschaft nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten, zahlen wir auch für 5 Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen und die Entbindung nach Vollendung der 36. Schwangerschaftswoche. Wir übernehmen auch die Untersuchung und Behandlung durch Hebammen oder Geburtshelfer an, wenn die Kosten nicht gleichzeitig durch eine/einen Ärztin/Arzt in Rechnung gestellt werden.
10. Meine Oma hat Geburtstag, mein Hamster bekommt Junge oder ich habe Heimweh – auf jeden Fall möchte ich kurz mal nach Hause. Gilt mein Versicherungsschutz eigentlich auch während Heimataufenthalten?
Wenn du in Deutschland bei uns eine Reise-Krankenversicherung für mehr als 1 Jahr abschließt, ist ein Heimataufenthalt von bis zu sechs Wochen pro Jahr automatisch mitversichert. Wie auch unterwegs werden dann Kosten für Notfälle übernommen, allerdings nicht für Vorsorgeuntersuchungen. Reise-Unterbrechung bedeutet übrigens: eine vorübergehende Rückkehr ins Heimatland und anschließende Weiterreise ins Ausland innerhalb der versicherten Zeit.
11. Was ist überhaupt der Unterschied zwischen einem medizinisch sinnvollem und einem medizinisch notwendigen Rücktransport?
Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport entscheidet allein der Arzt im Reiseland, ob ein Rücktransport nach Hause notwendig und vor allem möglich ist. Diese Art der Rücktransportversicherung findet sich oft in Kreditkartenversicherung oder bei nicht spezialisierten Versicherern. Allerdings ist sie nicht empfehlenswert – denn welcher Arzt lässt schon gerne einen Privatpatienten früher gehen? Bei einem medizinisch sinnvollen Rücktransport entscheidet ein Arzt des Versicherers nach Gesprächen mit dem Arzt vor Ort sowie dir, ob ein Rücktransport sinnvoll ist. Meist kommt es dann zu einem Rücktransport, sobald eine Transportfähigkeit besteht. Das ist ganz bestimmt immer im Sinne des Betroffenen. Also dir.
12. Genügt nicht auch eine Hausratversicherung zur Absicherung meines Reisegepäcks?
Nein. Wie der Name schon sagt: Eine Hausratversicherung ist keine Reisegepäckversicherung. Deine Hausratversicherung kümmert sich um Schäden, die durch Raub oder Einbruchdiebstahl entstehen, die Reisegepäckversicherung übernimmt urlaubstypische Risiken wie einfachen Diebstahl oder Trickdiebstahl. Mopst dir jemand im Urlaub die Handtasche oder den Koffer aus dem Hotelzimmer, ist die Reisegepäckversicherung zur Stelle! Außerdem deckt die Reisegepäckversicherung den Diebstahl von Gepäck aus dem Auto.
Deine deutsche Reisegepäckversicherung erstattet auch die Kosten, wenn aufgegebenes Reisegepäck während des Fluges abhandenkommt, beschädigt wird oder nicht am selben Tag wie du den Bestimmungsort erreicht. Dann zahlt die Versicherung die Aufwendungen zur Wiedererlangung des Gepäcks oder eine notwendige Ersatzbeschaffung.
Und für alle gilt unser Tipp: Fertige auf jeden Fall eine Liste deiner mitgeführten Utensilien an und ermittle einen realistischen Zeitwert deines kompletten Gepäcks.
13. Wie gehe ich im Schadenfall vor?
Du musst jeden Schaden unverzüglich mitteilen! Die versicherte Person muss das Schadenereignis schildern und nachweisen – beim Gepäckdiebstahl etwa mit einem Polizeiprotokoll oder bei einem Reiserücktritt per ärztlichem Attest. Außerdem solltest du den Schadenumfang nennen und – wenn möglich – belegen. Zum Beispiel mit einem Kaufbeleg oder einer Stornorechnung. Alle zur Bearbeitung notwendigen Belege braucht die Versicherung im Original, für deine eigenen Unterlagen solltest du dir Kopien anfertigen. Hier findest du Notfallkontakt und einen Link zur Online Schadenmeldung für Deutschland.
14. Okay, jetzt mal Butter bei die Fische! Was kostet denn Krankwerden im Ausland so? Ist das wirklich soooo teuer?
Jep. Hier ein paar Beispiele. Behalte dabei immer im Hinterkopf, dass du für diese Kosten selbst aufkommen musst, wenn du keine Reisekrankenversicherung hast. Fangen wir harmlos an: Du bist in der Türkei und hast ein olles Köfte gegessen. Jetzt hast du Magen-Darm und zwar so arg, dass du stationär ins Krankenhaus musst. Kostet am Tag schlappe € 900. Das gleiche mit Hot-Dog in den USA oder Kokosnuss in Costa Rica: € 6.000 bis € 7.000. Ja genau – am Tag. Beim Rennrodeln das Knieverdrehen mit Kreuzbandriss? In Österreich so € 8.000 bis € 10.000, in den USA oder Kanada auch schon mal € 20.000. Plus Rücktransport. Rücktransport? Auch kein Schnäppchen. Aus Asien zurück nach Europa schon € 20.000. Aus den USA oder Kanada € 120.000. Richtig teuer wird es bei Herzkrankheiten, bei denen noch eine OP notwendig ist. Das verschlingt in den USA, Kanada, in Mexiko oder der Türkei schnell € 100.000 bis € 200.000. Plus Rücktransport.
Und zu diesen Kosten kommen meist noch die Aufwendungen für deine Begleiter, Storno bzw. Annullierungskosten und jede Menge mehr hinzu. Du siehst: ohne Reise-Krankenversicherung kannst du auch direkt zuhause bleiben.